TVSTUD: Wie läuft’s mit der schuldrechtlichen Vereinbarung?


(Bild: Streikkundgebung am Heumarkt im November 2023)

Fast ein halbes Jahr sind die Sreiks der letzten TV-L-Runde jetzt her. Für die bereits tariflich beschäftigten Berufsgruppen gab es ein beachtliches Ergebnis, wir wollen uns aber mit der größten nicht tarifierten Beschäftigtengruppe im öffentlichen Dienst beschäftigen: den studentisch Beschäftigten.

In Bamberg wie in ganz Bayern haben wir mit unseren Kolleg*innen eine Streikbewegung im Herbst 2023 aufgebaut, um endlich den TVSTUD, einen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte, zu erringen. Erkämpft werden konnte eine so genannte schuldrechtliche Vereinbarung. Was das ist und wie das in Bamberg eingehalten wird, wollen wir mit euch im folgenden klären:

In dem Einigungspapier werden Mindestentgelte für studentische Beschäftigte und Mindestvertragslaufzeiten von in der Regel zwölf Monaten festgelegt. Ab dem Sommersemester 2024 gelten Mindeststundenentgelte
in Höhe von 13,25 Euro. Zum Sommersemester 2025 erhöhen sie sich auf 13,98 Euro. Wichtig zu erwähnen: Der Begriff der studentischen Beschäftigten unterscheidet nicht zwischen studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräften oder Tutor*innen. Außerdem ist festgehalten, dass in der nächsten Tarifrunde erneut über die Anpassung der Mindestentgelte verhandelt wird. Damit erkennen die Länder-Arbeitgeber an, dass es in den Länder-Tarifrunden künftig auch um die studentischen Beschäftigten geht.

Rechtlich sieht es mit der schuldrechtlichen Vereinbarung so aus: Sie ist der erste Vertrag zwischen den Gewerkschaften und der TdL, der die Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter regelt. Anders als bei einer tarifvertraglichen Regelung können Beschäftigte jedoch ihre Ansprüche nicht einklagen. Eine Verletzung der Regelungen stellt allerdings einen Vertragsbruch dar, weshalb die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Gewerkschaften eingeklagt werden kann. Solltet ihr also von so einem Vertragsbruch (bspw. wenn zu wenig Lohn ausgezahlt wird) mitbekommen, meldet ihn uns, eurer Gewerkschaft und tragt ihn bei der TVSTUD-Bewegung ein.

Wie sieht das Ganze in Bamberg aus? Hier setzt die Otto-Friedrich-Universität die Vereinbarung um, indem sie ab dem 1. April 2024 für studentische Beschäftigte ohne Abschluss die Mindestgrenze von 13,25 € pro Stunde zahlt. Studentische Beschäftigte mit egal welchem Abschluss erhalten ab dem 1. April 2024 14,50 € pro Stunde. Wichtig zu erwähnen ist hier das Merkblatt für studentisch Beschäftigte. Sorgen bereitet allerdings weiterhin die Mindestvertragslaufzeit: Laut Arbeitgeberverband kann die Ausgestaltung der “Regelmäßigkeit” sich von Ort zu Ort unterscheiden. Wie zu erwarten werden an verschiedenen Lehrstühlen in Bamberg bereits Schlupflöcher gesucht, um studentisch Beschäftigte doch kürzer als 12 Monate anstellen zu können. Es lohnt sich also jetzt erst recht aktiv zu werden und Hochschulen und Landesregierungen zu Verhandlungen über die Auslegung und Umsetzung der schuldrechtlichen Vereinbarung aufzufordern!

Generell schätzt die bundesweite TVSTUD-Bewegung diese schuldrechtliche Vereinbarung als Erfolg ein, auch wenn der politische Prozess in der Tarifrunde schwierig war: „An die Koalitionsversprechen
zu einem TVStud wollten sich in der TdL weder Vertreter*innen der SPD, Grünen noch CDU erinnern – auch um den Preis, studentische Beschäftigte weiterhin in ihren prekären Arbeitsbedingungen zu belassen. Im Verlauf der Verhandlungen versuchte die TdL sogar, verschiedene Beschäftigtengruppen gegeneinander auszuspielen und die Lohnerhöhungen für alle Tarifbeschäftigten gegen weitere Erwartungen aufzurechnen.“ Das haben wir uns als Gewerkschaftsbewegung allerdings nicht gefallen lassen: Gerade in Nordbayern waren wir im Dezember 2023 deshalb gemeinsam mit TVL-Beschäftigten sowie studentisch Beschäftigten auf der Straße und haben uns nicht spalten lassen. Außerdem werden die Mindestvertragslaufzeit und ein Lohn, der (wenn auch nur leicht) über dem gesetzlichen Minimum liegt, als Fortschritt anerkannt.

Wenn ihr noch Fragen zur schuldrechtlichen Vereinbarung habt, schaut gerne bei diesem FAQ der GEW Studis Bayern rein oder meldet euch bei uns.

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