Infos zum Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbrüche werden in Deutschland weiterhin kriminalisiert (StGB §218), auch wenn es gesetzliche Ausnahmen gibt, die der schwangeren Person und dem durchführenden medizinischen Personal die Straffreiheit ermöglichen(StGB §218a). Darüber hinaus dürfen Ärzt*innen, die Abbrüche vornehmen würden, keine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlichen, da dies als Werbung für den Abbruch gewertet wird (StGB §219a). Wir sehen in dieser Regelung einen Eingriff in die Rechte auf freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit. Denn Schwangerschaft und Geburt stellen erhebliche Risiken für die schwangere Person dar. Deswegen gilt es neben passenden Verhütungsmethoden den sicheren Zugang zum Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft zu ermöglichen. Die Bestimmungsgewalt über den eigenen Körper ist ein Recht und keine Straftat.

Wir möchten unser bisschen Plattform nutzen, um Wissen über den Schwangerschaftsabbruch zu normalisieren. Die folgende Seite ist dabei lediglich Ergebnis von Internetrecherchen, nicht einer medizinischen Ausbildung. Sie soll medizinische Prozeduren darstellen, denen zu Unrecht Verruchtheit anhaftet. Gleichzeitig wünschen wir allen Personen mit Kinderwunsch Erfolg dabei und weisen darauf hin, dass z.B. die Seiten der profamilia und der Familienplanung auch Informationen für die gewollte Schwangerschaft bereitstellen.

Die Seite ist danach gegliedert, wie eine ungewollte Schwangerschaft nach ungeschütztem Sex verhindert oder abgebrochen werden kann: Zunächst mit Infos über die „Pille danach“ einem hormonellen Verhütungsmittel das eine Schwangerschaft noch nach dem Geschlechtsverkehr verhindert. Dies ist übrigens auch in Deutschland komplett legal. Darauf folgen Informationen über den Ablauf eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland, inklusive Informationen über die medikamentöse und die operative Abbruchsmethode. Abschließend haben wir Hinweise zur Finanzierung eines solchen Eingriffs angefügt.

„Pille danach“ – letztmögliche Verhütungschance

Die sogenannte „Pille danach“ ist ein Hormonpräparat, das den Eisprung hormonell um etwa fünf Tage verzögert, sodass sie nicht von einem bereits im Eileiter befindlichen Spermium (Lebenszeit ca. 3-5 Tage) befruchtet werden kann. Sie ist im möglichst in den ersten 12 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr einzunehmen. Je nach Wirkstoff sind längere Zeitfenster über das Maximum von 72 Stunden hinaus möglich (max. 120 Stunden mit Levonorgestrel, max. 5 Tage mit Ulipristalacetat; allerdings kann in dieser Zeitspanne auch der Eisprung erfolgen). Falls eine Befruchtung bereits erfolgt ist, schädigt die „Pille danach“ die befruchtete Eizelle nicht.

Insgesamt sollte die Einnahme so schnell wie möglich geschehen und dazu eine Kleinigkeit gegessen werden, damit nicht auf leeren Magen erbrochen wird.

Die „Pille danach“ ist rezeptfrei in Apotheken erhältlich, kostet ca. 18 € (Levonorgestrel) oder 32 € (Ulipristalacetat). Personen unter 22 Jahren können die Kosten von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen, wenn sie das jeweilige Präparat auf Rezept eingenommen haben (gynäkologischer Notfalldienst). Die wichtigsten Nebenwirkungen sind auf den unten angegebenen Webseiten gelistet.

Quellen: Frauenärzte im Netz, familienplanung.de

Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

Für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch (StGB §218a) müssen in Deutschland folgende Kriterien erfüllt sein [Ausnahme: Indikationsregelung bei sexuellem Missbrauch, siehe unten]:

  • Seit der Befruchtung dürfen max. 12 Wochen vergangen sein (ca. 14 Wochen seit der letzten Regelblutung).
  • Eine Beratung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle muss erfolgt sein, an deren Ende ein Beratungsschein ausgestellt wurde.
  • Nach der Beratung müssen min. 3 Tage Bedenkzeit vergangen sein.
  • Der Abbruch muss ärztlich durchgeführt werden.

Die Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Ausnahmen erfolgen über die Einkommensuntergrenzenregelung und im indikatorischen Fall.

Indikationsregelung

Kam es aus ärztlicher Sicht durch sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung zur Schwangerschaft wird dies als „kriminologische Indikation“ verstanden. In diesem Fall ist der Abbruch der Schwangerschaft ohne weiteres Beratungsgespräch strafffrei und die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Schwangerschaften bei Kindern vor Vollendung des 14. Lebensjahrs gelten immer unter dieser Regelung.

Der Abbruch muss dann allerdings von anderen Ärzt*innen durchgeführt werden als denjenigen, die die kriminologische Indikation festgestellt haben.

Quelle: familienplanung.de

Beratung

Zur Erlangung des gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsscheins muss die schwangere Person bei einer dazu ermächtigten Beratungsstelle ein Gespräch führen. Dieses Gespräch dient dazu, die schwangere Person über Möglichkeiten aufzuklären, die Schwangerschaft auszutragen. Sie ist explizit dazu gedacht, die Person zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu bewegen. [profamilia.sextra.de, Zugriff: 04.08.2021]

Das Gespräch dient aber auch der dazu zuverlässige Informationen über das Bevorstehende zu bekommen, sei es die Schwangerschaft oder deren Abbruch, und alle aufkommenden Fragen zu beantworten. Zum Gespräch kann eine Vertrauensperson mitkommen. Nach dem Gespräch bekommt die schwangere Person den Beratungsschein und kann sich nach drei Tagen entscheiden.

Das Gespräch kann je nach Beratungsstelle auch online oder per Telefon stattfinden und ist in der Regel kostenfrei. Anonymität ist möglich, auch weil die Beratenden der Schweigepflicht unterliegen.

Beratungsstellen sind über diese Websuche der BZgA auffindbar. Dabei in der Suchmaske filtern, ob die Beratungsstelle auch den Beratungsschein ausstellen darf! In Bamberg sind dies pro familia, die Abteilung Gesundheitswesen des Landratsamts Bamberg und Donum Vitae [die kirchlich ausgerichtet sind: „Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzen wir uns für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Würde von Frau, Mann und Kind ein.“Positionspapier, S.2.]

Abbruchsarten

medikamentös

Der medikamentöse Abbruch ist bis zum 63. Tag nach der letzten Regel bzw. dem 49. Tag nach der Empfängnis möglich. Er erfolgt durch die Einnahme des künstlichen Hormons Mifepriston, welches dem körpereigenen Hormon Progesteron entgegenwirkt. Das Medikament, das unter ärztlicher Aufsicht einzunehmen ist, sorgt dafür, dass das Schwangerschaftsgewebe abgestoßen wird. Dies ist selten schon nach dem ersten Praxisbesuch der Fall, meistens muss bei einem zweiten Praxisbesuch Prostalglandin genommen werden, um das gesamte Schwangerschaftsgewebe durch Gebärmutterkontraktionen abzustoßen. Bei der Abstoßung kommt es zu Blutungen aber normalerweise nicht zu Schmerzen. Dieser Praxisaufenthalt dauert drei bis vier Stunden. Danach ist der Schwangerschaftsabbruch abgeschlossen.

Die Methode gilt als die sicherste und zuverlässigste Abbruchsart, wird in Deutschland aber nur zu etwa 21% angewendet. [CFFP, Zugriff: 04.08.2021]

Quelle: Storchennest, Center for Feminist Foreign Policy

operativ

Der operative Abbruch erfolgt in einer Arztpraxis oder Klinik. Zunächst wird in der Voruntersuchung bei per Ultraschall die Lage der Gebärmutter und das Alter der Schwangerschaft überprüft. Eventuell bekommt die schwanger Person dann noch eine Tablette, die einige Stunden vor dem Eingriff einzunehmen ist, um den Muttermund zu entspannen. Außerdem erfolgt die Aufklärung über die Unterschiede zwischen Vollnarkose und örtlicher Betäubung, damit die Person eine informierte Wahl treffen kann.

Der eigentliche Eingriff ist unabhängig von der Betäubungsart gleich: Mit Metallstäbchen wird der Muttermund vorsichtig um einige Millimeter geöffnet, um ein Saugröhrchen einzuführen. Über dieses Röhrchen werden Embryo und Gebärmutterschleimhaut abgesaugt. Die Gebärmutter zieht sich daraufhin  wieder zusammen, was dem Gefühl der Menstruation ähneln kann. Nach der Prüfung ob Embryo und Schleimhaut vollständig entfernt wurden, ist der Eingriff beendet. Diese Prozedur dauert etwa 15 Minuten.

Nach dem Eingriff sollte Zeit für Erholung sein. Zwei bis drei Wochen später sollte eine Nachuntersuchung erfolgen.

Quellen: familienplanung.de,

Curettage

Die Curettage (Ausschabung) ist eine weitere Methode des operativen Abbruchs, bei dem die Gebärmutter nicht ausgesaugt sondern ausgeschabt wird. Sie wird von der WHO nicht mehr empfohlen und sollte wegen des erhöhten Verletzungsrisikos nicht zum Einsatz kommen!

Quelle: CFFP

Kosten und Kostenübernahme

„Frauen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch […] nach der Beratungsregelung vornehmen lassen, tragen die Kosten für den Eingriff selbst. Für einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch muss man mit Kosten zwischen 350 und 600 Euro rechnen, je nach gewählter Methode (operativ oder medikamentös) und der Narkoseart. Der medikamentöse Abbruch kostet weniger als der operative, da keine Narkose notwendig ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die ärztliche Beratung, für die notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen bei einem Schwangerschaftsabbruch und für mögliche Nachbehandlungen bei Komplikationen.“ – familienplanung.de [Zugriff: 04.08.2021]

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht allerdings finanzielle Unterstützung für schwangere Personen vor, wenn diese nicht über die finanziellen Mittel für den Eingriff verfügen, weil sie z.B. von Sozialleistungen abhängig sind (SchKG §19).

Quellen:

Storchennestartikel vom 18.02.2020 [letzter Zugriff:04.06.2021]
familienplanung.de [letzter Zugriff:04.06.2021]
BZgA-Anschreiben an Fachkräfte zum Angebotsspektrum [letzter Zugriff:04.06.2021]
Schwangerschaftsberatung [letzter Zugriff:04.06.2021]
profamila.de [letzter Zugriff:04.06.2021]
Center for Feminist Foreign Policy (CFFP) [letzter Zugriff: 04.08.2021]

Links:
zanzu.de – multilingual website with comprehensive health information [letzter Zugriff:04.06.2021]
mehralsdudenkst.org – Gebündelte Kurzfakten zum Abbruch [letzter Zugriff:31.08.2021]
womanonweb.org – Collection of Abortion Stories / Sammlung von Erfahrungsberichten über den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch, zum Großteil auf Englisch[letzter Zugriff: 18.08.2021]
doctorsforchoice.de – Doctors for Choice ist ein Netzwerk von medizinischem Fachpersonal, das sich für selbst bestimmten Umgang mit Sexualität und Familienplanung engagiert [letzter Zugriff:31.08.2021]