Mit einer kleinen Reihe an Infoposts wollen wir euch wichtige Themen aus dem Arbeitsrecht möglichst simpel erklären, damit ihr im Ernstfall darauf zurückgreifen könnt. Wendet euch bei Fragen sehr gern an uns oder eure zuständige Mitgliedsgewerkschaft!
Heutiges Thema: Was tun, wenn der Arbeitgeber meinen Lohn nicht zahlt?
Ein Lohnausfall liegt vor, wenn das Gehalt nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt gezahlt wurde. In der Regel sind hierfür das jeweilige Monatsende, die ersten Tage des Folgemonats, jedoch spätestens der 15. des Folgemonats als Auszahlungsdatum möglich. Das Datum ist im Arbeitsvertrag festgehalten und hat Gültigkeit.
Bei ausbleibender Zahlung gelten folgende Bedingungen:
Ihr könnt Verzugszinsen von 5% über dem aktuellen Basiszins für den ausstehenden Lohn einfordern. Der Basiszins liegt für 2024 bei 3,62%.[1]
Darüber hinaus kann nach Rechtsprechung mancher Landesarbeitsgerichte auch eine Verzugsschadenspauschale (nach § 288 Abs.5 Satz 3 BGB) von 40€ pro Monat verlangt werden.[2]
Quellen: