?! Infopost zum Arbeitsrecht !? Teil 3: Urlaubsanspruch

Mit einer kleinen Reihe an Infoposts wollen wir euch wichtige Themen aus dem Arbeitsrecht möglichst simpel erklären, damit ihr im Ernstfall darauf zurückgreifen könnt. Wendet euch bei Fragen sehr gern an uns oder eure zuständige Mitgliedsgewerkschaft! ✊

Heutiges Thema: Habe ich im Minijob einen Anspruch auf Urlaub?

Auch studentische Hilfskräfte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Hierbei gilt mindestens der gesetzliche Anspruch von 4 Wochen pro Jahr. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag Urlaub ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden! Pro Monat habt ihr den (Mindest-) Anspruch auf 1/12 eures Jahresurlaubs. Urlaub dient eurer Erholung. Deshalb könnt ihr selbst entscheiden, wann ihr Urlaub nehmen möchtet! Ihr habt Anspruch auf mindestens 2 Wochen zusammenhängenden Urlaub im Jahr.[1]
Nur bei zwingenden betrieblichen Gründen darf euch ein Urlaub verweigert werden.
Ein genehmigter Urlaub darf nicht einfach einseitig zurückgenommen werden.
Solltet ihr im Urlaub arbeitsunfähig krank werden, gelten die Krankentage nicht als Urlaubstage. Wichtig hierfür ist aber, dass ihr euch krankmeldet, bzw. euch die Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen müsst.[2] 
Quellen: