?! Infopost zum Arbeitsrecht !? Teil 2: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Mit einer kleinen Reihe an Infoposts wollen wir euch wichtige Themen aus dem Arbeitsrecht möglichst simpel erklären, damit ihr im Ernstfall darauf zurückgreifen könnt. Wendet euch bei Fragen sehr gern an uns oder eure zuständige Mitgliedsgewerkschaft!

Heutiges Thema: Was passiert, wenn ich krank werde?

Wenn ihr während eurer Beschäftigungsdauer erkrankt, habt ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beträgt bis zu 6 Wochen. Aber dieser Anspruch entsteht leider erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.[1]
Ihr müsst eure Abwesenheit in Folge von Krankheit NICHT wieder reinarbeiten!
Wenn ihr krank werdet, müsst ihr das dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen und wie lange ihr voraussichtlich krank sein werdet. Die Art und Weise ist gesetzlich nicht geregelt. Ihr könnt euch also bspw. telefonisch oder per Mail krankmelden. Die Art der Krankheit müsst ihr nicht mitteilen![2]
Übrigens: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall musste von Gewerkschaften erstreikt werden und wurde später erst gesetzlich geregelt. [3]
Quellen: